Außergewöhnliche Belastung
als Steuervorteil
Das Juniper Abnehmprogramm starten
Behandlungskosten als außergewöhnliche Belastung in der Einkommensteuererklärung angeben
Mehrere
tausend Euro sparen
Das wichtigste in Kürze
Beispielkalkulation einer Juniper Patientin
Im Jahr 2023 hat Christine 11 Monate am Juniper Abnehmprogramm teilgenommen und dabei Kosten von 3.916€ verursacht. Christine hat zwei Kinder, ein jährliches Bruttoeinkommen von 48.000€ und zahlt 9% Kirchensteuer. Christine kann somit 2.719,40€ als außergewöhnliche Belastungen in ihrer Einkommenssteuererklärung geltend machen.
Hier kannst du eigenständig deine möglichen außergewöhnlichen Belastungen berechnen.
So kannst du deine Behandlungskosten bei Juniper von der Steuer absetzen:
Du musst im Jahr deiner Juniper-Behandlung in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sein aufgrund eines Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland. Es muss eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden (freiwillige Veranlagung oder Pflichtveranlagung).
Deine Behandlung muss im Kalenderjahr stattgefunden haben, für das du deine Steuererklärung abgeben möchtest. Wichtig: Das geht auch noch rückwirkend und möglicherweise sogar dann, wenn du deine Erklärung für das betreffende Jahr bereits abgegeben hast. Hierzu darf aber die Einspruchsfrist für den entsprechenden Steuerbescheid von einem Monat regelmäßig noch nicht abgelaufen sein oder der Steuerbescheid muss noch „offen“ sein, z.B. durch einen Vorbehalt der Nachprüfung.
Du musst bei Juniper eine Behandlung in Anspruch genommen haben, die medizinisch notwendig und im Sinne des Steuerrecht zwangsläufig war. Als Maßstab dafür gilt regelmäßig etwa der Body Mass Index (BMI). Wenn vor der Behandlung entweder 1) ein BMI von mindestens 27 zusammen mit gewichtsbezogener Begleiterkrankungen bestand oder 2) ein BMI von 30 oder darüber hinaus vorlag, erfüllst du nach medizinischen Kriterien diese Voraussetzung für einen medizinischen Therapiebedarf in der Regel.
Ob deine Krankenversicherung die Kosten für die Behandlung bei Juniper übernimmt, spielt keine Rolle.
Damit du für dich herausfinden kannst, ob du aufgrund der Behandlung bei Juniper einen Anspruch auf Erstattung von bezahlten Steuern haben könntest, benötigst du folgende Informationen:
- Betrag deines in dem betreffenden Kalenderjahr der Behandlung zu versteuernden Einkommens;
- deinen Familienstand;
- die Anzahl deiner versorgungspflichtigen Kinder;
- die Höhe der Behandlungskosten für deine Behandlung bei Juniper als außergewöhnliche Belastung.
Entscheidend ist, dass die Behandlungskosten des Juniper Abnehmprogramms die Zumutbarkeitsgrenze gemessen an deinem sog. Gesamtbetrag der Einkünfte nicht überschreiten. Hierbei handelt es sich um die Summe aller Einkünfte (z.B. aus angestellter Arbeit, Selbstständigkeit, Kapitaleinkünften nach Abzug aller damit zusammenhängenden Betriebsausgaben und Werbungskosten und vor dem Abzug von sog. Sonderausgaben (z.B. Beiträge zu den Sozialversicherungen und außergewöhnlichen Belastungen (z.B. die Kosten für unsere Therapie und sonstige Krankheitskosten)
Der Gesetzgeber hat für verschiedene Lebensmodelle unterschiedliche prozentuale Zumutbarkeitsanteile festgelegt, bis zu denen du als Steuerpflichtige(r) leider bestimmte Gesundheitsausgaben selbst als Selbstzahler tragen musst. Als Faustregel gilt hier: Je höher deine Einkünfte sind und je weniger steuermindernde Faktoren (z.B. Zusammenveranlagung wegen Ehegatten/Lebenspartner, Kinder für die ein Kindergeldanspruch besteht) vorliegen, umso weniger kann von den Therapiekosten steuerlich geltend gemacht werden.
Die gute Nachricht: Eine Behandlung bei Juniper ist oft so bedeutend für dich, dass diese Grenze bei den meisten von euch überschritten wird. Das bedeutet, dass alles, was über der Zumutbarkeitsgrenze bei den Behandlungskosten im Rahmen des Abnehmprogramms liegt, möglicherweise von der Steuer abgesetzt werden kann, was in diesem Fall zu erheblichen Einsparungen führen kann. Das schließt auch Medikamente oder medizinische Zusatzleistungen ein, die der Heilbehandlung bei uns dienen.
Finde heraus, ob du einen Anspruch hast, weil deine Zumutbarkeitsgrenze überschritten ist: Gib einfach deine Werte in den oben genannten Rechner ein und erhalte mit wenigen Klicks eine Vorstellung davon, welcher Erstattungsbetrag dir wahrscheinlich zusteht. Es können 30%, manchmal sogar 40% der Behandlungskosten vom Finanzamt zurückgeholt werden. Hier kannst du eigenständig deine möglichen außergewöhnlichen Belastungen berechnen.
Die Steuererstattung erhältst du nach Einreichung und Prüfung deiner Steuererklärung zusammen mit deinem Einkommensteuerbescheid für das entsprechende Kalenderjahr. Je nachdem, wann du deine Erklärung abgibst, kann dies schon in wenigen Wochen oder erst in einigen Monaten nach deiner Behandlung bei uns der Fall sein. Das ist jedoch nicht weiter schlimm, denn das Geld geht dir bei berechtigtem Anspruch für mehrere Jahre nicht verloren.
Alle oben aufgeführten Informationen dienen lediglich als grobe Orientierung, konkrete steuerliche Ansprüche sind im Rahmen einer individuellen Prüfung mit Ihrem Steuerberater abzustimmen.
Es kann keinerlei Garantie dafür übernommen werden, ob die Therapiekosten im konkreten Einzelfall von den Finanzämtern direkt ohne weitere Rechtsbehelfsverfahren anerkannt bzw. final durch die Rechtsprechung der Finanzgerichte anerkennt werden.